Hier finden Sie das Informationschreiben zum Übertritt:
Informationsblatt zum Übertritt 2025
Übertritt von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule:
In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die uneingeschränkte Empfehlung für den Übertritt an die sechsstufige Realschule wird ausgesprochen, wenn im Übertrittszeugnis mindestens der Notendurchschnitt 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) erreicht wird.
Wird dieser Notendurchschnitt nicht erreicht, kann ein Probeunterricht absolviert werden. Dieser Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in den beiden geprüften Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einmal die Note 3 und einmal die Note 4 erreicht wurde. Auch wenn in beiden Fächern die Note 4 erzielt wurde, kann die Aufnahme aufgrund des Elternwillens erfolgen.
Termin „Tag der offenen Tür“: 10. April 2025
Termin der Anmeldung: 05. - 09. Mai 2025
Termin des Probeunterrichts: 13. - 15. Mai 2025
Formulare für die Einschreibung zum Download
Erfassungsbogen zur Anmeldung
Nutzungsordnung EDV (bitte nur die 4. Seite ausdrucken)
Datenschutzerklärung Schülerarbeiten
Anmeldung Ganztagesklasse (bitte nur die 2. Seite ausdrucken)
Antrag auf Schülerbeförderung bitte nur für Ihren Landkreis stellen:
Busantrag LKR Landshut (Bitte beachten Sie hierzu folgende Information: Schritte zur Anmeldung)
Busantrag LKR Straubing-Bogen
Weitere Unterlagen für die Anmeldung:
- Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule im Original
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (Original vorlegen)
- Masernnachweis/Impfbuch
- Sorgerechtsbescheid bzw. Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- Schulpsychologische Stellungnahme (aus der Grundschule) bei LRS-Fällen (erforderlich für Probeunterricht)
- ärztliche Atteste bei gesundheitlicher Beeinträchtigung
- 2 Fotos, versehen mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite (Schülerausweis, Schülerkartei)
Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
In die 5. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik wird die uneingeschränkte Eignung bestätigt.
In die 6. Jahrgangsstufe können Schülerinnen und Schüler nur dann übertreten, wenn sie am 30. September das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik wird die uneingeschränkte Eignung bestätigt. Wird dieser Notenschnitt nicht erreicht, ist ein Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe der Realschule nur mit einer Aufnahmeprüfung und anschließender Probezeit möglich. (Sollten Sie diesen Weg für Ihr Kind wählen, setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.)
Bitte melden Sie Ihr Kind vorab bei uns an. Die endgültige Anmeldung mit dem Jahreszeugnis kann dann an den ersten drei Werktagen der Sommerferien erfolgen.
Unterlagen für die Voranmeldung:
- Zwischenzeugnis der 5. Klasse Mittelschule im Original
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch (Original vorlegen)
- Sorgerechtsbescheid bzw. Auszug aus dem Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
- Nachteilsausgleichsbescheinigungen (vom Schulpsychologen), z. B. bei Lese-Rechtschreib-Störung oder dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
- Zeugnis von früher besuchten Schulen (z.B. Kopie des Übertrittszeugnisses der 4. Klasse)
Termin der Voranmeldung: 05. - 09. Mai 2025
Übertritt vom Gymnasium zu Beginn des neuen Schuljahres:
Der Übertritt vom Gymnasium an die Realschule zu Beginn eines neuen Schuljahres ist uneingeschränkt möglich. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig telefonisch einen Termin.
Übertritt von verschiedenen Schularten während des Schuljahres:
Setzen Sie sich für eine Beratung gerne mit uns in Verbindung 08773 968570
Weitere Informationen
Die Broschüre des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert Sie über die bayerische Realschule: Link zur Broschüre
Das Fach IT an der Realschule Neufahrn
Da jede Schule die Module des Lehrplans IT selbst verteilen kann, können Sie sich hier eine Übersicht über die behandelten Inhalte in den einzelnen Jahrgangsstufen verschaffen. Wenn Ihr Kind bestimmte Inhalte nachholen muss, können Sie die Schulleitung und die entsprechenden Fachlehrkräfte für weitere Informationen ansprechen.