Realschule Neufahrn in Niederbayern

Realschule Neufahrn in Niederbayern

Hausordnung

1. Vorwort

Um die Arbeit in der Schule erfolgreich zu gestalten und ein geordnetes und freundliches Zusammenleben aller am Schulalltag Beteiligten zu sichern und zu fördern ist es notwendig, dass alle Mitglieder der Schulfamilie bereit sind, gewisse Regeln zu beachten. Natürlich bedeuten Regeln auch immer einen begrenzten Verzicht auf die Durchsetzung individueller Interessen. Daher ist jeder aufgefordert im alltäglichen Umgang miteinander Rücksicht walten zu lassen und sich so zu verhalten, dass ein ungestörtes Arbeiten in der Schule möglich ist und dass darüber hinaus niemand gefährdet oder in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird. Ein jeder sollte auch in selbstverantwortlicher Weise darauf achten, dass diese Prinzipien in seinem Umfeld beachtet werden.
Anmerkung: Um die Formulierungen nicht zu langatmig zu machen, werden die Namen Lehrer und Schüler als Sammelnamen sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für Schülerinnen und Schüler benutzt.

2. Unterrichts- und Öffnungszeiten

 Unterrichtszeiten

 

von – bis

 

von – bis

1. Std.

07:30 – 08:15

5. Std.

11:00 – 11:45

2. Std.

08:15 – 09:00

6. Std.

11:45 – 12:30

1. Pause

09:00 – 09:15

Pause

12:30 – 13:00

3. Std

09:15 – 10:00

7. Std

13:00 – 13:45

4. Std.

10:00 – 10:45

8. Std.

13:45 – 14:30

2. Pause

10:45 – 11:00

   

Montags und mittwochs findet Nachmittagsunterricht statt.

Die Öffnungszeiten des Sekretariats sind:

Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 07:30 bis 13:00 Uhr

3. Schulweg

Wir verhalten uns auf dem Schulweg höflich und rücksichtsvoll. Dazu zählt auch das Warten auf die Schulbusse oder öffentliche Verkehrsmittel sowie die Fahrt. Es darf niemand belästigt, gefährdet oder verletzt werden. Ansonsten können Schulstrafen ausgesprochen werden.
Unsere Mopeds und Motorräder stellen wir auf dem dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Platz an der Schulauffahrt ab. Nach Ankunft an der Schule ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht mehr erlaubt.

4. Pausen – unterrichtsfreie Zeiten

Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Wenn wir sehr früh eintreffen, halten wir uns zuerst in der Pausenhalle auf, da es erst ab 07:15 Uhr gestattet ist, sich in die Stockwerke zu begeben. Sobald der Gong ertönt (5 Minuten vor Unterrichtsbeginn), gehen wir in unsere Klassenzimmer oder vor den Fachraum und richten unsere Unterrichtssachen her.
Beim Stundenwechsel sucht jeder den entsprechenden Raum ohne Verzögerung und Lärm auf. Wir halten uns nicht unnötig in den Gängen und im Treppenhaus auf.
In der Pause können wir uns an folgenden Orten aufhalten: Aula, Terrasse, Wiese, Innenhof I und II.

Der Aufenthalt in den Gängen ist nicht gestattet. Aus Gründen der Sicherheit und Haftung werden die Klassenzimmer zu Beginn der Pause geschlossen und erst zum Stundenbeginn geöffnet. Spiel- und Sportgeräte (z.B. Kickerkasten, Tischtennisplatten) behandeln wir pfleglich, so dass wir sie weiterhin benutzen können. Bei allen Spielen dürfen andere Schüler nicht gefährdet oder gestört werden. Schneeballwerfen und Laufen ist zu gefährlich und deswegen bei uns verboten!
Der Aufenthalt bei den Lehrerparkplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Treppen, Mauerbrüstungen und Fensterbretter nutzen wir nicht als Sitzplätze, unsere Pausenabfälle werfen wir in die dafür aufgestellten Papierkörbe.
An der Hausmeistertheke werden in der Pause Lebensmittel verkauft. Dass wir dabei rücksichtsvoll und freundlich miteinander umgehen, sollte bei uns selbstverständlich sein. Wir ermöglichen in der Mittagspause, während Aulastunden und am Nachmittag in den Stillarbeitsräumen allen Schülern ein ungestörtes Arbeiten. Das Schulgelände darf nur nach Unterrichtsschluss verlassen werden.

5. Sauberkeit im Schulgebäude

Nach Unterrichtsschluss sollte es selbstverständlich sein, dass sich jeder Einzelne von uns darum bemüht, nichts zu verschmutzen und die Unterrichtsräume zu verlassen. Die Stühle sollen hochgestellt und die Fenster geschlossen werden. Das Licht wird von dem Schüler, der als letzter das Zimmer verlässt, ausgeschaltet, wenn kein gesonderter Energiespardienst in der Klasse vorhanden ist. Die Abfälle entsorgen wir in den ausreichend aufgestellten Abfallbehältern und nehmen im Sinne des Umweltschutzes die in der Aula angebotene Möglichkeit der Mülltrennung wahr.
Zum Wohlfühlen gehört zudem, dass die Toiletten sauber gehalten werden. Deshalb achten wir darauf, weder die Wände zu verschmieren noch die Toilettenräume zu verschmutzen.

6. Ordnung in den Klassenzimmern

In den Klassenzimmern sollen die Stunden-, Schulaufgaben-, Sitz- und Alarmpläne sowie das
Klassenämterverzeichnis und die Hausordnung sichtbar angebracht sein. Um die Klassenzimmer ordentlich zu halten, legen wir die Mäntel und Anoraks an den Garderoben ab. Zur Reinigung der Tafel verwenden wir Schwamm und Tafellappen, die Handtücher sind dagegen nur zum Abtrocknen unserer Hände vorgesehen.
Sollten Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, ist dies selbstverständlich im Sekretariat zu melden.
Um für einen reibungslosen Ablauf des Schulalltags zu sorgen, wischen wir beim Stundenwechsel die Tafel und halten unseren Arbeitsplatz sauber. Die Ausschmückung (Bebilderung) der Klassenzimmer liegt in der Verantwortung des Klassenleiters.

7. Rauchen – Alkohol – Handy – Musikabspielgeräte – Kaugummi – Kopfbedeckungen

Rauchen (auch das Rauchen von E-Zigaretten) und Alkohol sind im gesamten Schulbereich und bei allen Schulveranstaltungen verboten. Zur Schule gehören nicht nur die Schulgebäude, sondern das gesamte Schulgrundstück sowie der Busparkplatz.
Wir beachten, dass Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet werden müssen.
Sollte das Handy bei Leistungsnachweisen eingeschaltet sein, wird dies als versuchter Unterschleif angesehen. Die Arbeit muss dann mit der Note 6 bewertet werden. Im Schulgebäude ist das Hören von Musik (MP3-Player etc.) ebenso verboten wie das Kauen von Kaugummis. Beim Aufenthalt im Haus sind Kopfbedeckungen aller Art nicht erlaubt.

8. Werbung

Plakataushänge und die Verteilung von Flyern müssen von der Schule genehmigt werden. Aushänge im Klassenzimmer sprechen wir vorher mit dem Klassenleiter ab. Die Klassenleiter sorgen auch dafür, dass alle für die Schule nötigen Aushänge immer vorhanden sind. Diese dürfen nicht verändert oder abgenommen werden. Politische und kommerzielle Werbung ist an bayerischen Schulen in der Regel nicht gestattet.
Kleidungsstücke und Symbole, die gewaltverherrlichende, fremdenfeindliche oder radikale Einstellungen zeigen, werden an unserer Schule nicht geduldet.

9. Wertsachen

Für Geld und andere Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Wir lassen insbesondere beim
Sportunterricht keine Wertsachen in den Umkleideräumen.

10. Drogen – Waffen – unterrichtsfremde Gegenstände

Es ist verboten, legale und illegale Drogen und gefährliche Gegenstände (z.B. Alkohol, Tabak, E-Zigaretten oder Messer usw.) in die Schule oder zu Schulveranstaltungen mitzubringen. Seit dem 1. April 2024 gibt es Änderungen in Folge des Konsumcannabisgesetztes (KCanG). Somit ist auch das Mitführen von jeglicher Menge Cannabis in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen (inklusive Schülerfahrten) strikt untersagt. 

Unterrichtsfremde Gegenstände lassen wir zu Hause.

11. Kleidung

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und nicht der Freizeit. Deshalb ist auf eine angemessene Kleidung zu achten. Auf bauchfreie Kleidung, zu tiefe Ausschnitte und zu kurze Hosen und Röcke verzichten wir.

12. Umgang miteinander

Wir beleidigen keine Mitschüler mit Worten oder Gesten. Mit allen Mitschülern wird höflich und respektvoll umgegangen.

13. Fundsachen

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und abgeholt. Wenn Gegenstände verloren gehen, können diese nicht erstattet werden.

14. Geltungsbereich dieser Hausordnung und Folgen bei Verstößen

Diese Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulgebäude einschließlich der Bushaltestelle, der Parkplätze, der Zuwege als auch außerhalb der Schule bei Schulveranstaltungen. Bei einem Feueralarm gelten die Bestimmungen der Alarm- und Fluchtpläne. Wenn gegen unsere Hausordnung verstoßen wird, werden Ordnungsmaßnahmen der Schule entsprechend der Schulordnung verhängt. Von Schülern verursachte Schäden werden nach dem BGB geregelt.
Wir wollen unsere Schule zu einem Ort der Begegnung, der Gemeinschaft und des positiven Lernens machen. Durch die Einhaltung dieser Regeln soll ein Miteinander erleichtert werden.

Die Hausordnung wurde in Absprache mit dem Lehrerkollegium, dem Elternbeirat und den
Schülersprechern erstellt.

gez.
Hermann Schneider, RSD

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